AGBS
AGBS DER 2BE DESIGN GMBH, NIEDERUZWIL
1. Geltung und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur «2be Design GmbH», nachfolgend als «2be Design» bezeichnet, und dem Kunden, der die Dienste von «2be Design» in Anspruch nimmt. Sie sind fester Bestandteil jedes Auftrages und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich vereinbart. Der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Geschäftszweck
Als Marketing-Kommunikationsagentur bietet «2be Design» die Beratung, Planung und das Realisieren von Kommunikations-, Marketing- und Promotionsmassnahmen sowie Fotoaufnahmen an. «2be Design» behält sich vor, Aufträge auch an Dritte (Kompetenzpartner) weiter zu vergeben. «2be Design» konzentriert sich auf die Kernkompetenzen Kommunikationsberatung, Projektmanagement, Design und Fotografie. Für andere Bereiche zieht «2be Design» die entsprechenden Experten aus dem eigenen oder dem beim Kunden bestehenden Netzwerk hinzu. Die Unabhängigkeit von «2be Design» kommt dem Kunden in Form von Objektivität in der Beratung zugute.
3. Angebote, Leistungen und Termine
Grundsätzlich sind alle Angebote von «2be Design» freibleibend. Erst durch die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung des Auftrags kommt ein Leistungsvertrag zustande. Der Leistungsumfang orientiert sich ausschliesslich am Inhalt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Zwingende, organisatorische oder technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. der Auftragsbestätigung behält «2be Design» sich vor. Alle von «2be Design» definierten Termine sind grundsätzlich Richtwerte. In Angeboten angegebene Fristen können bei Auftragsvergabe wesentlich abweichen. Zugesagte Liefertermine können nur unter der Voraussetzung eingehalten werden, dass der Projektanteil auf Kundenseite termingerecht erbracht worden ist. Wenn für die Ausführung benötigte Grundlagen nicht pünktlich zur Verfügung gestellt oder geändert werden, verlängern sich die Termine entsprechend. Überschreitungen des Liefertermins, für welche «2be Design» kein direktes Verschulden trifft, berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder «2be Design» wegen entstandenen Schadens haftbar zu machen.
4. Honorar, Festpreise und Preisaufschläge
Für dauerhafte Aufträge wird das Beratungshonorar für «2be Design» in Prozenten des gesamten übertragenen Aufgaben- und Budgetbereichs oder in einer Beratungs-Pauschale festgelegt. Auf Wunsch erstellt «2be Design» ein Angebot für den jeweiligen Auftrag. Ohne bestehendes Angebot wird der effektive Arbeitsaufwand zum jeweiligen Stundensatz in 1/4-Stunden in Rechnung gestellt. Festpreisangebote werden ausdrücklich als solche deklariert und werden auf Basis vollständiger, konkreter Grundlagen zum Zeitpunkt der Angebotsstellung berechnet. Angebote, die auf ungenauen Vorgaben und einem nicht eindeutig quantifizierbaren Arbeitsumfang basieren, haben unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Ohne anders lautende Vereinbarung gilt für alle Angebote eine Preisbindung von 30 Tagen. «2be Design» ist berechtigt, organisatorisch bedingte Mehrkosten, die auf Verzögerungen seitens des Kunden zurückzuführen sind, nach Aufwand in Rechnung zu stellen. «2be Design» behält sich vor, für Expressarbeiten, die auf Wunsch des Kunden notwendig sind und in Nacht- und/oder Wochenendarbeit ausgeführt werden müssen, einen Zuschlag zu verrechnen. Zusätzliche Aufwände aufgrund von ungenügender Qualität des Ausgangsmaterials, wie z.B. mangelhafte Texte oder Bildmaterial, oder als Folge von Autorenkorrekturen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. «2be Design» erfasst bei allen Aufträgen aufgrund der Komplexität, des Arbeitssplittings und der verschiedenen Einflussgrössen, nur die angefallenen Arbeitsstunden, ohne detaillierte Protokollierung der einzelnen Arbeitsschritte. Gegen Aufpreis kann der Kunde eine exakte Aufschlüsselung aller Arbeiten und Kostenfaktoren verlangen, dies ist jedoch ausdrücklich vor Auftragsvergabe zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Der Mehraufwand für die Aufschlüsselung wird vom Kunden getragen.
5. Material, Spesen und Sonderspesen
Nicht enthalten sind in den Angeboten 5 Prozent des Agenturhonorars für Material/Spesenkosten. Ausserordentliche Fahr- und Materialkosten sowie Autorkorrekturen werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
6. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Für alle Rechnungen gelten, ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung, 10 Tage rein netto, zzgl. MWSt. und 5 Prozent für Material/Spesen. Skonto wird nicht gewährt. «2be Design» behält sich das Recht vor, auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien zu verlangen. Bleiben diese aus, kann die Ausführung des Auftrags ohne Rücksprache mit dem Kunden und ohne Verzugsfolgen für «2be Design» gestoppt werden. Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind, werden ohne Verzug fällig. Abnahmeverzug, z.B. von Drucksachen, hat keinen Einfluss auf die Fakturierung und führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlungsfristen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt bei Beanstandungen, die von «2be Design» gutgeheissen wurden, Zahlungen zurückzubehalten oder zu reduzieren. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleibt die erbrachte Leistung Eigentum von «2be Design».
7. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
«2be Design» verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit und die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Alle Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt.
8. Mitwirkungspflicht
Bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen unterstützt der Kunde «2be Design» anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstandener Mehraufwand durch die Nichterfüllung der kundenseitigen Mitwirkungspflicht, wird durch «2be Design» in Rechnung gestellt
9. Leistungen Dritter
«2be Design» ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen und auf die Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungshilfen zurückzugreifen. «2be Design» arbeitet im Bereich Druck, Produktion, teilweise Web-Programmierung, teilweise Text und Lektorat mit ausgewählten Spezialisten (Kompetenzpartnern) zusammen. «2be Design» handelt gegenüber Dritten im Name des Kunden. In jeder Grobplanungsphase werden die Fremdkosten aus Erfahrungswerten abgeleitet. Das Einholen von genauen Angeboten ins honorarpflichtig. Fremdarbeiten werden mit separater Angeboten durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden.
Projektmanagement / Produktionskoordination*
Im Projektmanagement wird der Aufwand für die Produktionsabklärungen (Angebotseinholung und -vergleich, Empfehlung, Datenerstellung) bis zum
Versand der Daten an die Druckerei eingerechnet.
10. Geistiges Eigentum, Konzeptschutz und Urheberrecht
Alle von «2be Design» geschaffenen Produkte und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von «2be Design». Niemand ist berechtigt geschaffene Produkte ohne die ausdrückliche Zustimmung von «2be Design» abzuändern. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens «2be Design».
11. Nutzungsrechte
Die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden bezieht sich, wenn nichts anderes vereinbart, auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von «2be Design» einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln, wie Logos, Slogans, Erscheinungsbilder usw., wird zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von «2be Design» hat eine Konventionalstrafe zur Folge.
12. Gewährleistung
Bei Daten und Dokumente, die durch den Kunden angeliefert werden und «2be Design» zur Weiterbearbeitung dienen, setzt «2be Design» voraus, dass die Berechtigung zur Verwendungen und -verarbeitung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. «2be Design» übernimmt dementsprechend keine Haftung dafür.
13. Daten und Unterlagen
Alle Daten, auch Layouts und Reinzeichnung, Texte, elektronische Daten, Illustrationen, Negativ etc. sind Eigentum von «2be Design» und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt um deren Nutzung zu ermöglichen. Auf Wunsch und gegen Verrechnung erhält der Kunde die Daten in Form eines hochaufgelösten PDFs. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Auch offene Daten (Daten grafischer Anwenderprogramme) sind Eigentum von «2be Design» und können nach Vereinbarung vom Kunden käuflich erworben werden. Aufgrund stetiger Veränderungen in der Grafikbranche kann es dazu kommen, dass bestehende Daten nicht mehr nutzbar sind, wenn keine ständige Aktualisierung in eine neuere Programmversion erfolgt. Wünscht der Kunde eine ständige Aktualisierung der Erstellungsdaten, wird im Gegenzug von «2be Design» eine entsprechende Datenbewirtschaftungsgebühr in Rechnung gestellt. «2be Design» bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens zwei Jahre nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist «2be Design» ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung von der weiteren Aufbewahrung der Unterlagen befreit.
14. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass die hier festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungsgespräch ist in der Regel kostenlos.
15. Gut zum Druck/Ausführung
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und Fehler ggf. sofort bekanntzugeben. Sind keine weiteren Korrekturen nötig, muss der Kunde die Dokumente mit «Gut zum Druck/Ausführung» unterzeichnen und an «2be Design» retournieren – dies kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Ausgeschlossen davon sind Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Fehler, die «2be Design» nicht mitgeteilt wurden, übernimmt «2be Design» keine Haftung.
16. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht im Angebot inkludierte Zusatzleistungen, wie fehlerhafte oder nicht dem Angebot entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Angebot enthalten. Zusätzliche Änderungen werden als Autorkorrekturen behandelt und separat ausgewiesen.
17. Werksignierung und Eigenwerbung
«2be Design» behält sich das Recht, die von ihr entworfenen Produkte ohne Gegenleistung in sachdienlicher Weise zu signieren. Die erbrachte Leistung für den Kunden kann «2be Design» unter Berücksichtigung der ev. vereinbarten Geheimhaltungspflichten in ihren eigenen Werbe- und Akquisitions-Aktionen erwähnen, in der Presse veröffentlichen sowie der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die erarbeiteten Produkte und Ideen dürfen von «2be Design» auch bei Wettbewerben im In- und Ausland eingereicht werden.
18. Belege
Von allen erbrachten Arbeiten sind «2be Design» 5 Belege zu überlassen. «2be Design» kann diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeit verwenden und auf Wunsch veröffentlichen.
19. Verrechnung und Mehrwertsteuer
Alle von «2be Design» ausgestellten Angebote verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vermerkt ist. Falls der zeitliche Aufwand eines Projektes 30 Tage übersteigt, hat «2be Design» Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).
20. Auftragsreduzierung oder -annullierung
Wird ein erteilter Auftrag, der sich bereits in Bearbeitung befindet, vom Kunden reduziert oder annulliert, hat «2be Design» Anspruch auf mindestens 50 % des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, kann «2be Design» den vollen, vereinbarten Betrag geltend machen. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
21. Haftung
Die Haftung seitens «2be Design» beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
22. Mängelrüge
Die von «2be Design» erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend und vollumfänglich vom Kunden zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
23. Datenschutz
«2be Design» verpflichtet sich, kundenbezogene und äusserst vertrauliche Informationen und Daten diskret zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben.
24. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Die Beziehungen zwischen Kunde und «2be Design» unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Sitz der «2be Design».
Niederuzwil, Juni 2020
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